Muss KI jetzt immer gekennzeichnet werden?

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Seit August gelten neue Transparenzpflichten rund um KI Inhalte. Und wie so oft bei neuen Regelungen entsteht erstmal Unsicherheit: Muss jetzt jeder KI Text gekennzeichnet werden? Muss unter jedes KI Bild ein Hinweis? Gilt das auch für Social Media, Newsletter, Website, Broschüren oder Präsentationen?

Die kurze Antwort lautet: Nein, nicht alles muss automatisch gekennzeichnet werden. Aber es gibt Fälle, in denen Unternehmen genauer hinschauen müssen.


Der wichtigste Gedanke vorweg:

Es geht nicht darum, jede kleine KI Unterstützung sichtbar zu machen. Es geht darum, Täuschung zu vermeiden. Entscheidend ist also vor allem die Frage: Könnte jemand glauben, dass dieser Inhalt echt oder unverändert ist?


Warum das Thema gerade wichtig wird

KI wird in der Kommunikation immer häufiger genutzt. Texte werden mit KI vorbereitet, Bilder werden erzeugt, Präsentationen gestaltet, Social Media Beiträge formuliert oder bestehende Inhalte überarbeitet. Das ist erstmal nichts Problematisches.

Schwierig wird es dort, wo Inhalte so wirken, als würden sie eine echte Person, eine echte Situation oder ein echtes Ereignis zeigen, obwohl sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Besonders relevant sind deshalb sogenannte Deepfakes und realistisch wirkende KI Manipulationen.

Ein Deepfake ist vereinfacht gesagt ein KI erzeugter oder KI manipulierter Bild, Ton oder Videoinhalt, der echt wirken kann. Also zum Beispiel ein Video, in dem eine reale Person scheinbar etwas sagt, was sie nie gesagt hat. Oder ein Bild, das eine Situation zeigt, die so nie stattgefunden hat.

Genau solche Inhalte müssen für Betrachter klar einordenbar sein.


Bilder

Nicht jedes KI Bild ist automatisch kennzeichnungspflichtig

Beim Thema Bild hilft eine einfache Unterscheidung: Ist das Bild offensichtlich illustrativ oder wirkt es wie ein echtes Foto?

Ein klar stilisiertes Motiv ist in der Regel weniger kritisch. Wenn ein Bild sichtbar gezeichnet, symbolisch oder illustrativ ist, behauptet es nicht, ein echtes Foto zu sein. Es zeigt keine vermeintlich echte Situation, sondern macht von Anfang an deutlich: Das ist eine Illustration.


Ein Beispiel dafür ist unser Motiv zur Reihe „KI im Arbeitsalltag“. Es zeigt eine gezeichnete Figur mit einer Roboterkatze. Das Bild ist klar als Illustration erkennbar. Es wirkt nicht wie ein dokumentarisches Foto und täuscht keine echte Situation vor.

So ein Motiv würden wir nach unserem Verständnis nicht als klassischen Kennzeichnungsfall einordnen, doch natürlich ist dies Bild mit Hilfe von KI erstellt worden.

Anders sieht es aus, wenn ein echtes Foto nachträglich realistisch verändert wird. Dann geht es nicht mehr nur um Illustration, sondern um die Veränderung einer realen Szene.

Nehmen wir ein echtes Foto und zwar die originale Quelle für unser “KI im Arbeitsalltag” Bild. Darauf sitzt eine Katze auf meiner Schulter. Das Bild zeigt eine reale Situation.


Wenn diese Katze nun mit einem KI Werkzeug täuschend echt durch einen Affen ersetzt wird, verändert sich die Bewertung deutlich. Denn jetzt wird eine reale Szene nachträglich verändert. Das neue Bild zeigt etwas, das so nicht passiert ist, aber für Betrachter echt wirken könnte.


Genau hier wird Kennzeichnung wichtig.


Warum dieses Beispiel kennzeichnungsrelevant ist:

  • Das Ausgangsbild ist real
  • eine sichtbare Bildinformation wurde verändert
  • die Veränderung betrifft den Inhalt des Bildes
  • das Ergebnis könnte für echt gehalten werden

In so einem Fall würden wir das Bild kennzeichnen, zum Beispiel als AI modified.

Die EU hat für die Labels selbst einige Icons entworfen und hat diese hier verfügbar gemacht. Diese sind nur ein Vorschlag, es können auch andere genutzt werden.

Das Beispiel macht die Grenze sehr gut sichtbar: Ein stilisiertes Reihenbild mit Roboterkatze ist eine Illustration. Ein echtes Foto, bei dem ein Tier täuschend echt ersetzt wird, ist eine KI veränderte Realität. Und genau das sollte transparent gemacht werden.


Was ist mit Photoshop und anderen Bildprogrammen?

Wichtig ist noch ein Punkt, der in der Praxis schnell übersehen wird: Nicht jede Bildmanipulation fällt automatisch unter diese KI Transparenzpflicht.

Wenn ein Bild rein manuell in einem klassischen Bildbearbeitungsprogramm verändert wird, also ohne KI Funktion, ist das zunächst kein KI erzeugter oder KI manipulierter Inhalt im Sinne dieser Regelung.

Aber hier muss man aufpassen.

Viele Programme enthalten inzwischen selbst KI Funktionen. Auch Photoshop und andere Bildbearbeitungsprogramme bieten Werkzeuge, mit denen Bildbereiche automatisch ergänzt, ersetzt oder verändert werden können. Sobald solche KI Funktionen genutzt werden, ist man wieder im Bereich KI erzeugter oder KI manipulierter Inhalte. Dann stellt sich die Kennzeichnungsfrage erneut.

Merksatz für die Praxis:

Es kommt nicht nur auf das Programm an, sondern darauf, welche Funktion genutzt wurde. Manuelle Bildbearbeitung ohne KI ist anders zu bewerten als eine Bearbeitung mit generativer KI.


Texte

Bei Texten ist die Einordnung etwas anders. Nicht jeder Text, bei dem KI unterstützt hat, muss automatisch gekennzeichnet werden.

Wenn KI hilft, eine Formulierung zu verbessern, einen Entwurf zu strukturieren, eine Überschrift vorzuschlagen oder Stichpunkte in einen lesbaren Text zu bringen, ist das nicht automatisch ein Kennzeichnungsfall. Entscheidend ist auch hier der Kontext.

Besonders relevant wird es bei KI erzeugten oder KI manipulierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden.

Für die normale Unternehmenskommunikation heißt das: Ein Newsletter, ein Blogbeitrag oder ein Social Media Post ist nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, nur weil KI bei der Erstellung geholfen hat.

Wichtig ist, dass ein Mensch den Inhalt prüft, fachlich bewertet, anpasst und redaktionell verantwortet.

Merksatz für die Praxis:

KI Unterstützung beim Schreiben ist nicht dasselbe wie eine ungeprüfte automatische Veröffentlichung.


Drei Fragen vor der Veröffentlichung

Damit es im Alltag greifbarer wird, helfen vor der Veröffentlichung drei einfache Fragen.


1. Könnte jemand glauben, dass dieser Inhalt echt oder unverändert ist?

Diese Frage ist besonders wichtig bei Bildern, Videos, Stimmen und realistisch wirkenden Szenen. Je eher ein Inhalt wie ein echtes Foto, eine echte Aussage oder ein echtes Ereignis wirkt, desto genauer sollte man hinschauen.


2. Wurde eine reale Person, ein reales Objekt, eine echte Szene oder ein echtes Ereignis mit KI erzeugt oder verändert?

Wenn ja, sollte geprüft werden, ob eine Kennzeichnung nötig ist. Besonders dann, wenn die Veränderung nicht offensichtlich ist.


3. Wurde der Inhalt von einem Menschen geprüft und bewusst freigegeben?

Gerade bei Texten ist menschliche Prüfung ein wichtiger Punkt. Wer veröffentlicht, bleibt verantwortlich. KI kann unterstützen, aber die redaktionelle Verantwortung liegt weiterhin beim Unternehmen.

Daraus ergibt sich eine einfache Orientierung:

  • offensichtliche Illustration: meist unkritischer
  • realistisch verändertes Foto: genauer prüfen und häufig kennzeichnen
  • KI Hilfe beim Texten mit menschlicher Prüfung: nicht automatisch kennzeichnungspflichtig
  • KI Inhalt ohne redaktionelle Kontrolle: deutlich kritischer


Nicht aus Angst, sondern aus Klarheit

Die neuen Transparenzpflichten sollten kein Grund sein, KI grundsätzlich zu meiden. Sie sind eher ein Hinweis darauf, bewusster mit KI Inhalten umzugehen.

Das Ziel ist nicht, jede KI Unterstützung sichtbar zu machen. Das Ziel ist, Menschen nicht zu täuschen.

Für Unternehmen ist deshalb nicht Panik gefragt, sondern ein klarer Umgang. Hilfreiche Fragen sind zum Beispiel: Welche KI Inhalte nutzen wir überhaupt? Wo arbeiten wir nur unterstützend mit KI? Wo verändern wir reale Bilder, Stimmen oder Szenen? Wann kennzeichnen wir Inhalte freiwillig? Wer prüft Inhalte vor Veröffentlichung? Und welche Inhalte wollen wir bewusst nicht mit KI erstellen?

So entsteht Sicherheit in der täglichen Arbeit.

Zum Schluss ein wichtiger Gedanke

KI muss nicht immer gekennzeichnet werden. Aber KI darf auch nicht dazu führen, dass Menschen getäuscht werden.

Gerade bei Bildern wird die Grenze oft sehr anschaulich. Ein stilisiertes Motiv ist etwas anderes als ein echtes Foto, das mit KI realistisch verändert wurde. Und ein von Menschen geprüfter Text ist etwas anderes als eine ungeprüfte automatische Veröffentlichung.

Die wichtigste Frage bleibt deshalb:

Könnte jemand diesen Inhalt für echt, unverändert oder vollständig menschlich erstellt halten, obwohl das nicht stimmt?

Wenn ja, sollte man genauer hinschauen. Und wenn nötig: klar kennzeichnen.

So wird aus Unsicherheit ein bewusster Umgang mit KI Inhalten.



Liebe Grüße aus Dresden

Marcus Reiche

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