Energy Sharing im Mehrfamilienhaus: neue Chancen, offene Fragen

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Seit dem 1. Juni 2026 gibt es in Deutschland einen neuen Rechtsrahmen für Energy Sharing. Die Grundlage ist § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes . Dort wird die „gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“ geregelt.

Für Mehrfamilienhäuser, Quartiere und die Wohnungswirtschaft ist das ein wichtiger Schritt. Denn viele Gebäude verfügen über geeignete Dachflächen für Photovoltaik. Gleichzeitig ist die Nutzung von Solarstrom im Mehrfamilienhaus deutlich komplexer als im Einfamilienhaus. Es geht nicht nur um die Anlage selbst, sondern auch um Messkonzepte, Abrechnung, Vertragsmodelle, technische Schnittstellen und die spätere Verwaltung.

Die Bundesnetzagentur beschreibt Energy Sharing als gemeinsame Nutzung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Anders als bei klassischen Eigenverbrauchsmodellen wird der Strom nicht zwingend im selben Gebäude erzeugt und verbraucht, sondern über das öffentliche Netz geliefert. Genau darin liegt der Unterschied zu vielen bekannten Mieterstrom- oder Gebäudestrommodellen.

Für die Praxis bedeutet das: Energy Sharing kann neue Spielräume eröffnen, etwa für Eigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, lokale Energieprojekte oder Quartierslösungen. Es kann helfen, lokal erzeugten PV-Strom besser nutzbar zu machen und erneuerbare Energie stärker in Gebäudekonzepte einzubinden.

Gleichzeitig bleibt die Umsetzung anspruchsvoll. Die Bundesnetzagentur weist in ihren FAQ zu Energy Sharing darauf hin, dass verschiedene gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Lieferverträge, Messung, Marktkommunikation und energiewirtschaftliche Pflichten. Auch bei kleineren Anlagen können deshalb organisatorische Fragen entstehen, die früh geprüft werden sollten.

Für Planer, Bauherren und Immobilienverwaltungen ist Energy Sharing daher vor allem ein Planungsthema. Wer ein Mehrfamilienhaus neu baut, saniert oder energetisch weiterentwickelt, sollte Energieversorgung, technische Gebäudeausrüstung und digitale Dokumentation früh zusammendenken.

Wichtig sind insbesondere:

  • geeignete Dach- und Anlagenplanung
  • belastbare Mess- und Zählerkonzepte
  • klare Betreiber- und Vertragsstrukturen
  • Schnittstellen zur Abrechnung
  • strukturierte technische Gebäudedaten
  • nachvollziehbare Dokumentation für Betrieb und Verwaltung

Auch die Abgrenzung zu bestehenden Modellen bleibt relevant. Neben § 42c EnWG gibt es mit § 42a EnWG zum Mieterstrom und § 42b EnWG zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung weitere Regelungen, die je nach Projektkonstellation eine Rolle spielen können. Welche Lösung im Einzelfall passt, hängt von Gebäude, Nutzerstruktur, Anlagenkonzept und Betreiberrolle ab.

Fazit

Energy Sharing ist ein wichtiger Baustein für die dezentrale Energiewende im Gebäudebereich. Besonders im Mehrfamilienhaus entstehen neue Möglichkeiten, Solarstrom gemeinschaftlich nutzbar zu machen.

Damit daraus praxistaugliche Modelle werden, braucht es jedoch mehr als PV-Module auf dem Dach. Entscheidend sind saubere Planung, passende Messkonzepte, rechtssichere Strukturen und eine gute digitale Grundlage für Betrieb und Verwaltung. Genau hier zeigt sich: Die Energiewende im Gebäude ist auch eine Daten- und Prozessaufgabe.

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