Wer heute ein Haus plant, eine Heizung erneuert oder einen Gebäudebestand verwaltet, rechnet mit Kosten über viele Jahre. Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe gehört dabei zu den Größen, die sich bisher schwer vorhersagen ließen. Für das Jahr 2027 gibt es nun Klarheit, zumindest vorläufig.
Am 15. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Der nationale CO2-Preis bleibt damit auch 2027 auf dem Niveau von 2026.
Was der Bundestag beschlossen hat
Kern der Änderung ist ein einfacher Punkt: Der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, der 2026 gilt, wird um ein Jahr verlängert. Er betrifft Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel.
Das Gesetz wurde mit 303 Ja-Stimmen bei 210 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen angenommen. Grundlage war der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Umweltausschuss in seiner Beschlussempfehlung noch an einigen Stellen angepasst hat. So entfällt ein geplanter Abzug von rund 40 Millionen Zertifikaten, wodurch das Versteigerungsvolumen 2027 auf etwa 234 Millionen steigt. Zudem wurden zwei Festpreise im Verfahren leicht gesenkt. Ziel dieser Anpassungen ist, den Preis auf dem Niveau von 2026 zu halten.
Warum der Korridor verlängert wird
Ursprünglich sollte der nationale Emissionshandel 2027 in ein europäisches System übergehen. Der neue EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, kurz ETS 2, startet nun aber erst 2028.
Ohne gesetzliche Regelung wäre für 2027 eine Lücke entstanden. Der Preis hätte sich laut Bundestag an einem schwankenden Durchschnitt der Versteigerungspreise im bestehenden EU-Emissionshandel orientiert. Mit der Verlängerung des Korridors bleibt das Preisniveau stattdessen stabil und für ein weiteres Jahr berechenbar.
Wie sich der CO2-Preis bisher entwickelt hat
Der nationale CO2-Preis ist seit seiner Einführung schrittweise gestiegen. Laut § 10 BEHG lag er 2021 bei 25 Euro pro Tonne, 2024 bei 45 Euro und 2025 bei 55 Euro. Seit 2026 gilt der Korridor von 55 bis 65 Euro.
Mit der aktuellen Entscheidung endet dieser stetige Anstieg vorerst. 2027 bringt keine weitere Stufe, sondern eine Pause auf dem bekannten Niveau.
Was sich 2028 ändert
Mit dem Start des ETS 2 wechselt die CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr auf die europäische Ebene. Der Preis wird dann nicht mehr national festgelegt, sondern bildet sich im europäischen Handel mit Zertifikaten.
Wie hoch er ab 2028 ausfällt, ist derzeit offen. Seriöse Aussagen über die konkrete Preisentwicklung lassen sich heute nicht treffen. Fest steht nur: Mit dem Systemwechsel ändert sich die Logik der Preisbildung. Aus einem politisch gesetzten Korridor wird ein Marktpreis.
Was das für die Praxis bedeutet
Für Bauherrn, Bauunternehmen, Fertighaushersteller und Immobilienverwaltungen ergibt sich ein differenziertes Bild.
Kurzfristig mehr Planbarkeit. Wer Betriebskosten für Öl- oder Gasheizungen für 2027 kalkuliert, kann mit einem bekannten Preisrahmen arbeiten. Das erleichtert etwa die Planung von Nebenkostenvorauszahlungen in der Immobilienverwaltung.
Langfristig bleibt die Unsicherheit. Eine Heizungsanlage ist in der Regel 20 Jahre oder länger in Betrieb. Ein einzelnes Jahr mit stabilem CO2-Preis ändert an der langfristigen Kostenfrage wenig. Entscheidend ist, wie sich die Preise über die gesamte Nutzungsdauer entwickeln, und dieser Zeitraum liegt überwiegend in der Phase des europäischen Emissionshandels.
Gesamtkosten statt Jahreswerte. Für Beratungsgespräche bedeutet das: Der Blick auf die Betriebskosten eines einzelnen Jahres greift zu kurz. Belastbarer ist eine Betrachtung über die Nutzungsdauer, die Investitionskosten, Energiepreise, CO2-Kosten und mögliche Förderungen gemeinsam berücksichtigt. Welche Variante im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, vom Standort und von den Rahmenbedingungen ab.
Transparenz in der Kalkulation. Je klarer die einzelnen Kostenbestandteile in Angebot und Beratung ausgewiesen sind, desto besser lassen sich Varianten vergleichen. Das gilt besonders dann, wenn sich Rahmenbedingungen wie der CO2-Preis ändern.
Was noch aussteht
Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, abgeschlossen ist das Verfahren aber noch nicht. Der Bundesrat muss sich noch mit dem Gesetz befassen. Erst danach kann es ausgefertigt, im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Bis dahin handelt es sich um einen Beschluss des Bundestags, nicht um geltendes Recht. Für die Praxis ist das wichtig, wenn Zahlen in Verträge, Kalkulationen oder Vorauszahlungen einfließen.
Fazit
Mit der Verlängerung des Preiskorridors schafft der Gesetzgeber für 2027 Planungssicherheit: Der CO2-Preis bleibt bei 55 bis 65 Euro pro Tonne. Das ist eine Pause im bisherigen Anstieg, aber keine dauerhafte Festlegung.
Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel, und der Preis bildet sich am Markt. Für Heizungsentscheidungen, die über Jahrzehnte wirken, bleibt deshalb der Blick auf die gesamte Nutzungsdauer entscheidend, nicht der CO2-Preis eines einzelnen Jahres.
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