Bauantrag digital: Wo Deutschland im Herbst 2026 steht

Veröffentlicht am

Wer heute einen Bauantrag stellt, erlebt je nach Bundesland und Kommune sehr unterschiedliche Verfahren. Mal wird alles über ein Portal eingereicht und digital bearbeitet, mal sind noch mehrere Papierausfertigungen gefragt. In den vergangenen Wochen hat sich das Bild jedoch spürbar verschoben. Wir haben die wichtigsten Entwicklungen zusammengetragen und ordnen sie für die Praxis ein.

Eine Lösung für viele Länder

Grundlage für den Großteil der Länder ist die „Digitale Baugenehmigung“. Sie entsteht nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA): Ein Land entwickelt einen Onlinedienst, andere Länder und Kommunen nutzen ihn mit. Federführend ist Mecklenburg-Vorpommern, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen hat.

Nach Angaben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern nutzen inzwischen 14 Bundesländer die Lösung, zuletzt ist Berlin beigetreten. Über das System wurden demnach bereits fast 120.000 Anträge bearbeitet. Das Bundesbauministerium führt auf seiner Übersichtsseite noch 13 Länder auf; die Seite gibt den Stand vom März 2025 wieder. Brandenburg und Hessen setzen auf eigene Lösungen.

Mitnutzen heißt allerdings nicht automatisch, dass jede Kommune digital arbeitet. Ob ein Antrag tatsächlich digital gestellt und bearbeitet werden kann, hängt davon ab, ob die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde angebunden ist. Hier gibt es weiterhin große Unterschiede. In Sachsen sind laut Staatsregierung alle 42 unteren Bauaufsichtsbehörden angebunden.

Neu: ein KI-Assistent im Antragsverfahren

Seit Mitte September ist die Digitale Baugenehmigung um einen KI-gestützten Assistenten erweitert. Er ist laut Ministerium in allen Bauämtern der 14 mitnutzenden Länder freigeschaltet; ob eine Behörde ihn einsetzt, entscheidet sie selbst. Vorgestellt wurde er im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Der Assistent hat zwei Aufgaben:

  • Für Antragstellende: Er hilft beim Einstieg ins Verfahren, beantwortet Fragen und führt durch den Antrag. Ziel ist, dass Anträge vollständiger eingereicht werden.
  • Für die Sachbearbeitung: Er unterstützt kontextbezogen bei der Bearbeitung der Vorgänge.

Wichtig für die Einordnung: Der Assistent entscheidet nicht über Anträge. Innenminister Christian Pegel betont, er solle die Beschäftigten in den Bauaufsichtsbehörden entlasten, nicht ersetzen. Angaben zum eingesetzten KI-Modell, zur Datenverarbeitung oder zum Datenschutz enthält die Mitteilung nicht. Wie stark der Assistent die Verfahren tatsächlich beschleunigt, lässt sich nach wenigen Wochen Betrieb noch nicht sagen.

Brandenburg: alle Bauaufsichten digital

Brandenburg geht einen eigenen Weg mit dem „Virtuellen Bauamt“. Anfang Oktober meldete das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, dass alle Bauaufsichtsbehörden des Landes angeschlossen sind. Brandenburg ist damit nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen das erste Flächenland, in dem Bauanträge landesweit vom Antrag bis zur Genehmigung digital gestellt und bearbeitet werden können.

Das Ministerium nennt ein greifbares Beispiel: Allein im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der rund 600 Bauanträge pro Jahr bearbeitet, ließen sich bei vollständiger Digitalisierung jährlich etwa 250.000 Blatt Papier einsparen. Für Bauherrn und Entwurfsverfassende entfällt zudem das Erstellen mehrerer Papierakten.

Nordrhein-Westfalen: digital ist der Regelfall

In Nordrhein-Westfalen ist am 1. September 2026 die überarbeitete Landesbauordnung in Kraft getreten. Bauanträge werden seitdem grundsätzlich digital über das Bauportal.NRW eingereicht. Die Stadt Münster etwa nimmt seit Anfang September keine Papieranträge mehr an. Für einzelne Verfahren, für die das Portal noch nicht bereitsteht, gelten dort Übergangswege.

Für Planungsbüros und Bauunternehmen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, heißt das: Die Abläufe rund um die Antragsunterlagen sollten auf die digitale Einreichung ausgerichtet sein. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, klärt die zuständige Bauaufsicht.

Der nächste Schritt: der BIM-basierte Bauantrag

Ein digital eingereichter Antrag besteht heute in der Regel aus Formulardaten und Planunterlagen als PDF. Weiter geht der Ansatz, das Gebäudemodell selbst zur Grundlage der Prüfung zu machen. Das Bundesbauministerium nennt den BIM-basierten Bauantrag ausdrücklich als Weiterentwicklung, ebenso wie Automatisierung, Standardisierung und Künstliche Intelligenz, allerdings ohne Zeitplan.

Wie das in der Praxis aussehen kann, hat Nordrhein-Westfalen in einer Machbarkeitsstudie untersucht. In neun Pilotprojekten in acht Kommunen wurden Bauanträge auf Basis von IFC-Modellen geprüft. IFC ist ein offenes Austauschformat für Gebäudemodelle. Das Ergebnis: Eine modellbasierte Prüfung ist grundsätzlich machbar, wenn drei Dinge zusammenpassen:

  • eine verbindliche Modellierungsrichtlinie, die festlegt, wie Bauteile, Geschosse und Nutzungseinheiten im Modell abgebildet werden,
  • eine formale Vorprüfung des Modells vor der Einreichung, die Antragstellende selbst durchführen können,
  • abgestimmte Prüfregeln auf Seiten der Bauaufsicht.

Die Probleme in den Pilotprojekten entstanden laut Studie vor allem durch unterschiedliche Modellierungsweisen und unklare Abgrenzungen, weniger durch das Prüfkonzept selbst. Empfohlen wird eine schrittweise Einführung, beginnend mit weniger komplexen Vorhaben. Einen festen Termin für eine flächendeckende Umsetzung nennt der Bericht nicht.

Was das für die Praxis bedeutet

Aus den aktuellen Entwicklungen lassen sich einige Beobachtungen ableiten:

  • Die digitale Einreichung wird zum Standard. Wer heute noch überwiegend mit Papierunterlagen arbeitet, sollte sich darauf einstellen, dass Bauämter zunehmend digitale Unterlagen erwarten.
  • Die Unterschiede bleiben vorerst groß. Zwischen Ländern und selbst zwischen Kommunen eines Landes unterscheiden sich Portale, Abläufe und Anforderungen. Für Unternehmen, die in mehreren Regionen bauen, bleibt das ein Aufwand.
  • Strukturierte Daten werden wichtiger. Ein PDF lässt sich digital versenden, aber kaum automatisch prüfen. Je mehr Verfahren auf Datenaustausch und perspektivisch auf Modelle setzen, desto mehr zählt, dass Planungsdaten sauber und einheitlich aufgebaut sind.
  • KI unterstützt, ersetzt aber keine Fachprüfung. Assistenzfunktionen können helfen, Anträge vollständiger einzureichen und Rückfragen zu vermeiden. Die Verantwortung für die Inhalte bleibt bei Planenden und Behörden.

Fazit

Der digitale Bauantrag ist in vielen Teilen Deutschlands angekommen, Schritt für Schritt und nicht über Nacht. Der eigentliche Gewinn liegt aber nicht im Upload, sondern in durchgängigen Daten: Je weniger Informationen zwischen Planung, Antrag und Bauaufsicht neu erfasst werden müssen, desto schneller und verlässlicher wird das Verfahren. Wer seine Planungsdaten heute schon strukturiert und konsistent aufbaut, ist für die nächsten Schritte bis hin zum modellbasierten Bauantrag gut vorbereitet.

in

Mehr Branchennews auf LinkedIn

Folgen Sie Vi BIM solutions auf LinkedIn und bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen rund um BIM, Digitalisierung und die Bauwirtschaft informiert.

Vi BIM solutions auf LinkedIn folgen
Branchennews

Ihre Daten sind uns wichtig, und wir würden gerne Cookies verwenden, um Ihren Besuch auf unserer Seite verbessern zu können.